Der_Mario
Grundsätzlich hat der Vermieter nach Ende des Abrechnungszeitraums (normalerweise ist das das Kalenderjahr) ein Jahr (nicht drei, wie Du schreibst!) Zeit, die Betriebskostenabrechnung zu erstellen. Das heißt, dass er Kosten aus dem Jahr 2005 spätestens am 31.12.2006 abrechnen darf.
Es gibt jedoch eine Ausnahme, nämlich dann, wenn dem Vermieter die Kosten ohne eigenes Verschulden nicht bekannt waren. Das trifft beispielsweise dann zu, wenn der Grundsteuermessbetrag rückwirkend erhöht wird.
Der Vermieter hat dann, nachdem er selbst Kenntnis von den Kosten erhalten hat, drei Monate Zeit zur Abrechnung. Wenn er also am 04.01. den Bescheid erhalten hat, und Du am 04.04. Post von ihm bekommen hast, hat der wirklich bis zum letzten Moment gewartet. Schade, einen Tag später, und Du hättest sein Schreiben getrost in den Müll werfen können.
(Den entsprechenden § für diese Ausnahmeregelung habe ich gerade nicht parat. Bei Bedarf kann ich ihn aber raussuchen.)
Soweit ich weiß, ist das auch dann möglich, wenn das Mietverhältnis nicht mehr besteht.
Insofern ist seine Nachforderung an Dich rechtens.
Allerdings wäre es wichtig zu erfahren, warum der Messbetrag so massiv erhöht wurde, denn 1705 % kommen mir auch extrem hoch vor. Ist das ein Neubau (nur dann wäre es zulässig, den Betrag nachträglich auf Dich umzulegen) oder waren es Umbaumaßnahmen (dann wäre es nicht zulässig)?
Der Vermieter hat sich zwar an das Finanzamt gerichtet, jedoch an der falsche Stelle, und das Einwandschreiben wurde somit nicht berücksichtigt.[/quote:e4cd3]
Das kann ich nicht nachvollziehen. Wenn man bei einem Schreiben an eine Behörde an einen bestimmten Sachbearbeiter schreibt, und dieser ist nicht zuständig, dann wird das Schreiben doch an die zuständige Stelle weitergeleitet.
Für mich klingt diese Aussage Deines Vermieters sehr nach Schutzbehauptung.
Das Urteil, das Du ansprichst, kenne ich nicht. Aber ich denke, dass das in Deinem Fall nicht zutrifft, weil Dein Mietverhältnis ja noch besteht.
Zu Deiner Frage bzgl. Kaution kann ich Dir leider nichts sagen.