Bladder 04.02.2011 14:20
Nein, leider nicht!
Der Vertrag endet mit Ablauf des Monat April!
Auszug:
§ 573c BGB
Fristen der ordentlichen Kündigung
(1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf desübernächsten Monats zulässig.