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mieter_4 hat diese Frage gestellt
Beim Einzug habe ich dem Vermieter die Kaution in bar überreicht und daraufhin den unterschriebenen Mietvertrag und die Schlüssel erhalten, jedoch keine Quittung für die Kaution. Der Auszug rückt jetzt näher und ich mache mir Gedanken, wie ich die Rückgabe der Kaution am besten anspreche, am liebsten würde ich es sofort klären. Kann ich nachträglich um eine Quittung bitten, bzw. wie gehe ich es besten an? Für Tipps wäre ich dankbar.

4 Kommentare zu „keine Quittung für Kaution”

Berthelstal Experte! 27.02.2011 13:47

Indem Sie ihn auf die Kaution ansprechen. Wer außer Ihnen soll das denn tun?

mieter_4 27.02.2011 14:15

Super Tipp! Das ich es anspreche ist klar, aber wie am geschicktesten? Der Mieter könnte ohne weiteres behaupten, ich habe ihm keine Kaution gezahlt. Was mache ich dann? Beweisen kann ich es ihm nichts. Ein Indiz wäre, dass die Kaution im Mietvertrag festgelegt ist und wenn ich Sie nicht gezahlt hätte, hätte er es ja vermutlich in den letzten 12 Monaten angesprochen. Mal sehen.

Berthelstal Experte! 27.02.2011 15:58

Das wäre schon ein Indiz.

Bladder Experte! 27.02.2011 19:40

Der Vermieter ist gesetzlich zur Anlage dieses Geldes verpflichtet.
Man könnte doch mal fragen, wo er dieses Geld angelegt hat und warum sie eigentlich keine entsprechenden Unterlagen von ihm erhalten haben. Schließlich ist es das Geld des Mieters und nicht des Vermieters. :)

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