Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
F_Plattner hat diese Frage gestellt
Seit letztem Jahr beschäftigt der Vermieter einen Hausmeister auf Teilzeitbasis. Der Hausmeister kümmert sich um das Mähen des Rasens, kehrt Schmutz im Außengelände zusammen, räumt Schnee, schafft Müll- und Papiertonnen an die Straße, streicht hier und da an. Die Arbeit erledigt er zufriedenstellend.

Das Gehalt scheint komplett auf die Mieter umgelegt zu werden. Pro Mieteinheit (insgesamt 8) sind mehr als 400 Euro anteilige Hausmeisterkosten aufgeführt.

Pro Quadratmeter und Monat entspricht das bei meiner Wohnung Kosten von fast einem Euro, laut Mietspiegel sind ~22 Cent angemessen.

Ist die Forderung des Vermieters rechtens? Oder sollte ich bei der Nachzahlung die Hausmeisterkosten herausrechnen?

1 Kommentar zu „Hausmeister komplett umlagefähig?”

Susanne Experte! 29.01.2009 07:22

Die Hausmeisterkosten sind dann umlagefähig, wenn es in Deinem Mietvertrag vereinbart ist. Dabei müssten entweder:
-die Position Hausmeister bei den NK-Positionen auftauchen
-sich der MV auf die II.Berechnungsverordnung §27 beziehen(bei älteren MV)
-oder sich auf die Betriebskostenverordnung beziehen.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.