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Hoyreca hat diese Frage gestellt
Hier mal mein eigener drinender Fall:

Ich bin die Mieterin A....!!!!!

Mieterin A leidet seit seinem Einzug vor 1 1/2 Jahren unter Mieter X, der die Wohnung unter Mieterin A bewohnt. Die Situation im Haus artet endgültig aus.

Mieterin A wird im Treppenhaus oft mit bösen Wörtern betitelt. Kein Abend verläuft ruhig, es ist immer Gebrüll, Geschrei oder wildes Gedonner gegen die Wohnungsdecke durch Mieter X an der Tagesordnung.
Mieterin A hat Mieter X bei der Polizei angezeigt wegen Beleidigung und Nachstellung. Mieter X beschimpft und beleidigt den Besuch, der Mieterin A im Haushalt helfen muss, weil sie es momentan allein nicht schafft (Risikoschwangerschaft)!!!!!! Selbst vor dem Sohn der Mieterin A macht Mieter X nicht halt, das 8 jährige Kind hört Wörter, die ihm selbst in der Schule nicht ins Ohr fallen würden.

Mieterin A ist im 3. Monat schwanger, ihr Arzt hat ihr Ruhe verordnet, sie hat ein Beschäftigungsverbot, wegen Blutungen und vorzeitigen Wehen.
Doch in ihren eigenen 4 Wänden, in denen sie sich eigentlich sicher und "zu Hause" fühlen sollte, gibt es keine Chance, sich zu erholen oder Ruhe zu finden! Sie hat allein schon keine Lust mehr, ihre Wohnungstür zu öffnen, es ist hier eine Qual für sie, weil Stress vorprogrammiert ist.

Deshalb fühlt sich Mieterin A nun gezwungen, so schnell es geht aus diesem (entschuldigen Sie bitte) Irrenhaus zu "flüchten".
Für sie zählt jeder Tag. Sie braucht Ruhe... DRINGEND!!!!!!!

Eine neue Wohnung stände Mieterin A ab sofort bereit. Die neuen Vermieter wissen über ihre Situation bescheid und sie könnte dort einziehen, sobald die Möglichkeit besteht!!!

Hätte nun Mieterin A besondere Rechte, die jetzige Wohung fristlos zu verlassen?
Oder müsste sie sich an die 3 Monate Kündigungsfrist halten und den Stress noch länger ertragen, auf die Gefahr hin, sich wegen des Mieters X weiterhin aufzuregen und ein Fehlgeburtsrisiko in Kauf zu nehmen????

Gäbe es eventuell ein Gesetzes-Schlupfloch für Mieterin A????


Vielen Dank im voraus

3 Kommentare zu „Härtefall...! Ich muss hier raus!!!!!!!”

forsetis Experte! 25.05.2012 20:41

Einzig der Amtsarzt (Gesundheitsamt) könnte ein Attest austellen, in dem eine Gesundheitsgefährdung festgestellt wird. Damit könnten Sie dann fristlos ausziehen.

Aber große Hoffnungen kann ich Ihnen nicht machen.

Hoyreca 25.05.2012 21:08

Was ist aber, wenn ich dem Vermieter von Anfang an die Problematik beschrieben habe ? Mein Vermieter hat vor mir selbst mit seiner Familie in dieser Wohnung gewohnt und ist damals schon gegen den Besagten Mieter X vor Gericht gezogen. Er weiss also, wie schlimm dieser Mensch ist ( der leider Eigentümer hier im Komplex ist)...... Wie sieht es in diesem Fall aus?

Gruenweis 31.05.2012 14:25

Wenn Sie sich mit dem Vermieter einig sind, sehe ich da kein Problem fristlos zu kündigen.

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