Susanne
Hallo, das findest Du auch nicht im Internet, das sollte in Deinem Mietvertrag stehen, nach welchem Umlageschlüssel die Positionen der NK abgerechnet werden.
I.d.R. werden Wasser (wenn keine Einzeluhren) und Müll nach Personenschlüssel abgerechnet, der Rest nach Quadratmetern.
Ist im Mietvertrag nichts vereinbart, sagt das BGB, dann wird immer nach Quadratmetern abgerechnet. Ist dieser Umlageschlüssel aber unbillig, kann der Mieter eine Änderung verlangen. Beispiel: Ein einzelner Mieter in einer grossen Wohnung würde nach Quadratmeterabrechnung wesentlich mehr zahlen als eine 4 köpfige Familie in einer wesentlich kleineren Wohnung.
bibes
Hallo Susanne, <!-- s --><!-- s -->
vielen Dank für die Info.
Aber was für mich noch unklar ist, ist die Tatsache, dass ich in der unteren Wohnung (70 qm) wohne. Über meinen Stromzähler geht die gesamte Heizungsanlage und der Strom der Satellittenanlage (ohne Zwischenzähler). Ich bezahle also den gesamten Strom. Wie kann ich diesen denn mit meinen Nachbarn über mir (63qm) abrechnen? Der Vermieter hat mehrere Häuser und sagte mir, dass er den Stromverbrauch in seinen anderen Häusern pauschal abrechnet. Ich hätte ja gerne einen Zwischenzähler, will er aber aus Kostengründen nicht installieren lassen.
Was kann ich tun?
<!-- s --><!-- s --> bibes