Rano
Uarks! <!-- s --><!-- s -->
Variante 1): Du trittst in den Mietvertrag alleine ein. Der Vertrag wird also weitergeführt und DU bist nachher bei Auszug der allein Verantwortliche für die Wiederherstellung des 'vertragsgemäßen Zustands'.
Variante 2): (Geht eigentlich nur, wenn Du mit dem VM gut 'kannst' . Das Mietverhältnis (mit beiden) wird zum 30.6.06 komplett gekündigt. ... mit der Option, dass Du danach als alleiniger Mieter einen neuen[/i:fdb04] Mietvertrag abschließt.
Somit müssen die Beschädigungen zum 30.6. behoben sein.
Die Gefahr ist aber, dass ihr BEIDE (als aktuelle Mieter) für den Schaden gesamtschuldnerisch[/i:fdb04] haftet, der VM also auch Dich zur Beseitigung heranziehen könnte.
Der Plan würde jedenfalls aufgehen, insofern Deine Mitbewohnerin die Kaution hinterlegt hat und die Schäden an der Wohnung die Kaution nicht übersteigen.
Davon sind Beschädigungen des Mobiliars natürlich nicht betroffen! Hier könntest Du nur selbst Schadenersatz fordern, falls die Gegenstände nachweislich Dir allein gehörten.
Gruß
Ralph
fin
ob das Hausfriedenbruch ist oder nicht hängt davon ab ob es sich hier um eine WG handelt, in der jeder sein eigenes Zimmer hat und dies auch bezahlt oder ob es sich um eine gemeinsame Wohnung handelt.
Bei letzterem wäre es kein Hausfriedensbruch, sondern Sachbeschädigung.
Wenn die betreffende Person auch Schäden am Mietobjekt hinterlassen hat, dann sollten Sie auf jeden das dokumentieren können, z.B. fotografieren und Zeugen zeigen. Bevor die Person auszieht, sollten Sie einen Besichtigungstermin mit dem Vermieter machen.