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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

fünf Tage nachdem ich den Mietrückstand von zwei Monatsmieten beglichen habe ( Arbeitsamt verschlampte Unterlagen und ließ sich Zeit mit der Bearbeitung/ Zahlung), erhielt ich eine Fristlose Kündigung. Zahlungseingang war 14.11.05 Fristlose Kündigung wurde am 16.11.05 erstellt.
Zuvor erhielt ich keine Mahnung oder Zahlungserinnerung.
Nachdem ich mich mit den Anwälten telefonisch in Verbindung gesetzt habe und sie auf diese Tatsache hingewiesen habe, wurde die Kündigung zurück genommen. Allerdings erhielt ich jetzt einen Brief- Kostenrechnung für Geschäftsgebühr, Auslagen für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen in Höhe von Eur 434,88.

Geht das denn, dass Sie mir eine Kündigung zuschicken obwohl sie zwei Tage zuvor die Zahlung erhalten haben.
Die Kündigung zurücknehmen und mir für die Bearbeitung EUR 434,88!!!!!berechnen?


Danke jetzt schon für Eure Zuschriften.

Weihnachtliche Grüße
antvilo
Stichwörter: dingen + geht + rechten

1 Kommentar zu „Geht das mit rechten dingen zu?”

Susanne Experte!

Die Miete ist ein Dauerschuldverhältnis, daher sind hier Mahnungen oder Zahlungserinnerungen nicht erforderlich. Durch das BGB ist festgelegt, dass die Miete bis zum jeweils 3. des Monats überwiesen sein muss.

Die Hemmung der fristlosen Kündigung durch Zahlung der Aussenstände geht nur einmal innerhalb von 2 Jahren!

Die Anwaltskosten gehen natürlich zu Lasten des Mieters.

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