Mietminderung
Der Mieter verliert sein Recht zur Mietminderung nicht automatisch sechs Monate nach Auftreten des Mangels. Selbst dann nicht, wenn er in dieser Zeit die volle Miete anstandslos weitergezahlt oder den Vermieter nicht informiert hatte (BGH VIII ZR 274/02).
In Wohngebieten sind die mit der Nutzung und Entleerung von Wertstoff-Sammelcontainern typischerweise verbundenen Geräusche grundsätzlich als sozialadäquat und zumutbar hinzunehmen (OVG Münster 21 B 1889/00 WM 2002, 56).
Nimmt der Mieter erheblichen Lärm wegen unzureichender Schallschutzisolierung des Treppenhauses rügelos hin und zahlt er die Miete in voller Höhe weiter, kann er nach sechs Monaten die Miete nicht mehr mindern (OLG Frankfurt/Main 16 U 56/99 WM 2000, 116).
Die Bildung von Schimmel und Feuchtigkeit stellt dann einen zur Mietminderung berechtigenden Mangel dar, wenn der Mieter sie nicht zu verantworten hat (LG Lüneburg 6 S 70/00 WM 2001, 465).
Erfolgt der mietvertraglich vereinbarte Einbau einer Küche durch den Vermieter nicht, ist der Mieter zur Mietminderung berechtigt. Der Minderungsbetrag kann entsprechend der herabgesetzten Gebrauchstauglichkeit der Wohnung die Höhe des für die Kücheneinrichtung vorgesehenen Mietzuschlags überschreiten (LG Dresden 15 S 0603/97 WM 2001, 336).
Gehen von einer Großbaustelle in unmittelbarer Nachbarschaft der Mietwohnung stark belastende Emissionen von Lärm, Gestank und Staub aus, ist eine umfassende Mietminderung begründet (LG Hamburg 333 S 13/01 WM 2001, 444).
Beanstandet der Vermieter zunächst die Mietminderung des Mieters und nimmt er sie dann eineinhalb Jahre rügelos hin, kann er keinen Anspruch auf volle Mietzinszahlung mehr geltend machen (LG Köln 12 S 19/00 WM 2001, 79).
Wird nach dem Mietvertragsabschluss eine in der Nähe der Mietwohnung verlaufende Eisenbahnstrecke unter erheblichem Lärm ausgebaut und war dies bei Vertragsschluss noch nicht absehbar, ist der Mieter zur Mietminderung berechtigt (LG Köln 10 S 295/99 WM 2001, 7
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Klopfgeräusche der Heizung stellen einen zur Mietminderung berechtigenden Mangel dar (LG Münster 8 S 167/00 WM 2000, 691).
Baulärm , Staub, Abgase usw. in der nächsten Nachbarschaft (15 m Entfernung) 20% Mietminderung (LG Göttingen Az.: 5 S 60/85)
bei umfangreichen Bauarbeiten im Haus bis zu 60% Mietminderung (AG Hamburg Az.: 44 C 1605/86)
erhebliche Bauarbeiten im und am Haus über 6 Monate hinweg 22% Mietminderung (LG Hannover Az.: 1 S 46/86)
Umfassende Bauarbeiten (Dachgeschoßausbau) im Haus 80% Mietminderung (LG Hamburg Az.: 307 S 135/95)
Lärm (Gaststätte) Übermäßige Lärmbelästigung durch Wort- und Klopfgeräusche aus einer Gaststätte berechtigen zu 11% Mietminderung. (LG Köln Az.: 12 S 127/86)
Feuchtigkeit im Bad 10% Mietminderung (LG München I Az.: 14 S 13987/83)
Feuchtigkeit im Schlafzimmer 10% Mietminderung (LG Osnabrück Az.: 1 S 523/83)
Feuchtigkeitsfleck an der Küchendecke 5% Mietminderung (LG München I Az.: 31 S 17040/84)
Feuchtigkeitsfleck mit einer Größe von 0,7x0,8 qm und sich ablösendem Anstrich und Wasserrändern 10% Mietminderung (LG München I Az.: 14 S 13987/83)
Undichte Fenster sind Fehler der Mietsache, die den Mieter zur Minderung des Mietzinses um 10% berechtigen. (LG Berlin Az.: 61 S 437/81)
Heizungsausfall im Oktober 20% (AG Berlin-Spandau Az.: 3 C 209/81)
Heizungsausfall während der Wintermonate 50% Mietminderung (LG Bonn Az.: 6 S 396/81)
Das infolge jahrelanger vorbehaltloser Mietzahlung verwirkte Mietminderungsrecht des Mieters lebt insoweit wieder auf, als der Vermieter die Beseitigung der Mängel verspricht, dem jedoch keine Folge leistet (AG München 452 C 11234/03 WM 2004, 90).
Schon eine geringe Belastung der Raumluft mit Lösungsmitteln kann eine Mietminderung begründen (AG Torgau 1 C 0604/01 WM 2003, 316).
Lärm- und Geruchsbelästigungen, die durch den Betrieb eines nahe gelegenen Supermarktes verursacht werden, können eine Mietminderung begründen (AG Gifthorn 33 C 426/00 (VII) WM 2002, 215).
Entstehen durch das Öffnen und Schließen eines Metallhoftores Geräusche, die die zulässigen Grenzwerte in der Mietwohnung überschreiten, liegt darin ein Wohnungsmangel, der zur Mietminderung berechtigt (AG Köln 214 C 437/00 WM 2002, 695).
Wird durch einen Balkonanbau der Ausblick aus Fenstern der darunter liegenden Wohnung beschränkt, ist der betroffene Mieter zur Mietminderung berechtigt (AG Hamburg-Wandsbek 716A C 265/01 WM 2002, 486).
Graffiti-Sprühereien, die die nutzung der Mieträume zum vertraglich vereinbarten Zweck (hier: Tierarztpraxis) nicht erheblich beeinträchtigen, berechtigen den Mieter nicht zur Mietminderung (AG Leipzig 49 C 5267/00 WM 2001, 237).
Die Entziehung des Mitbenutzungsrechts an Waschküche, Trockenspeicher und Garten berechtigt den Mieter zur Mietminderung (AG Köln 218 C 138/00 WM 2000, 691).
Treten im Hof eines Hauses Ratten auf, ist der Mieter berechtigt, die Miete um 10 % zu mindern (AG Aachen 5 C 5/00, WM 2000, 379).
Wird der Mieter durch den Einwurf in Recycling-Sammelcontainer oder auch durch Besucher eines Biergartens in seiner Ruhe gestört, kann er die Miete mindern, wenn diese Beeinträchtigungen nicht als ortsüblich anzusehen sind (AG Rudolfstadt 1 C 914/98 WM 2000, 19).
Eine Braunverfärbung des Trinkwassers, die erst dann nachlässt, wenn das Wasser eine ganze Weile gelaufen ist, stellt einen wesentlichen Mangel dar, der den Mieter zur Mietminderung berechtigt (AG Köln 213 C 270/97 WM 2000, 34).
Unbenutzbarkeit der Badewanne 20% Mietminderung (AG Goslar Az.: 8 C 716/72)
Defekter Badewannenabfluss: 3 Prozent Mietminderung (AG Schöneberg 5 C 72/90 GE 91, 172)
Die Beschränkung der Mitbenutzbarkeit der Badewanne auf wenige Stunden freitags und samstags: 23 Prozent Mietminderung (AG Helmstedt 3C 672/86 WM 89, 564).
Dusche funktioniert nicht 16e-17% Mietminderung (AG Köln Az.: 221 C 85/86).
Bei eingeschränkter Nutzungsmöglichkeit des Kellers 5% Mietminderung (AG Hannover Az.: 548 C 10867/85
Schimmel in zwei Zimmern, Küche und WC 15% Mietminderung (AL München I Az.: 15 S 7066/85)
Heizungsausfall im Oktober 20% (AG Berlin-Spandau Az.: 3 C 209/81)
Heizungsausfall während der Wintermonate 50% Mietminderung (LG Bonn Az.: 6 S 396/81)
Postzustellung wegen fehlenden Briefkastens unmöglich 3% Mietminderung (AG Hamburg Az.: 40 C 305/73)