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Hallo,
ich möchte gerne wissen, ob es zur Hausmeistertätigkeit gehört auch die Garagenzufahrten im Winter von Schnee zu räumen? Uns wurde mitgegeilt dies obliege jedem Mieter selbst (3-Parteien-Haus). Wir haben aber eine saftigen Anteil zu zahlen und das nur für das erste halbe Jahr nach dem Einzug.
Auch gehört eine Terrasse zur Wohnung, die umpflanzt ist und in der das Unkraut nur so wuchert. Ich hab bisjetzt immer selbst ein bischen gerupft aber muss ich das?
Vielen Dank für eure Antworten
Steffi