Berthelstal 22.09.2009 21:38
Solange Ihre Tiere den Nachbarn nicht unzumutbar belästigen und Sie das Einverständnis der Vermieterin haben, können diese in Ihrer Wohnung gehalten werden.
Ein Einverständnis des Nachbarn ist dazu nicht nötig.
SuGo 23.09.2009 15:13
Danke für Ihre schnelle Antwort! Ich hab allerdings dazu noch ein paar Fragen.
Wenn meine Vermieterin aber vorher meinte ich solle die anderen Parteien trotzdem dazu befragen, ob es ihnen recht sei? Gildet es dann auch, solange ich ihr Einverständnis dazu habe?
Und wissen Sie zufällig, ob ein Frettchen noch zu den "normalen" Kleintieren gezählt wird? Oder muss ich da doch eine besondere Genehmigung von meiner Vermieterin holen? Sie weiß ja, dass es Frettchen sind.
MfG SuGo =)
Berthelstal 23.09.2009 15:36
Eine kluge Frau, Ihre Vermieterin. Sie möchte Ihnen so wenig wie möglich weh tun, wie auch den Anderen.
Rechtlich gesehen brauchen Sie nur das Einverständnis der Vermieterin. Ich nehme an, das Sie ihr die Art der Haltung als auch die Größe des Tieres erklärt haben.
Gehen Sie nochmal hin und drängen Sie auf eine Entscheidung der Vermieterin.
SuGo 23.09.2009 16:09
Ja, das denke ich auch.
Ja, ich habe ihr die Tiere auf Bildern gezeigt und erklärt wie das mit der Haltung so abläuft.
Vielen Dank, für die schnelle Hilfe =)