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Sie selbst können sich bei der Verbandsgemeinde erkundigen ob diese viel zu späte Zustellung der Grundsteuergebühr stimmt.
Normalerweise werden Grundstückseigentümer jährlich angeschrieben und über eine Erhöhung informiert.
B.Richter
Die Grundsteuererhebung ist rechtens. Ich habe bei der Stadt nachgefragt und auch den Bescheid beim Vermieter eingesehen. Daraus ergibt sich für meinen Vermieter ganz klar eine Nachzahlung für 2001, 2002,2003,2004. Die Frage ist: Kann er das auf mich als Mieter umlegen?