Balkonexperte 25.09.2010 14:04
Wozu soll das den gut sein? Sie haben einen Mietvertrag und der ist so lange gültig, bis das Mietverhältnis gekündigt wird.
Also müssen Sie auch keinen neuen Vertrag abschließen.
edy 25.09.2010 14:27
Hallo Dobby2508,
du schreibst:mein neuer VM.
denke du willst nun in eine andere Wohnung.
Wenn der VM der Hausverwaltung Vollmacht
erteilt hat,dann ist dies wohl o.k.
lg
edy