betty71 hat diese Frage gestellt
Hallo und Guten Abend,
ich habe im 3-Parteien-Haus eine Wohnung angemietet. Gemäß Mietvertrag soll sie ca. 140 qm haben, tatsächlich sind es aber nur 128 qm. Dies ergab sich, als ich mir für die baugleiche Wohnung im Nachbarhaus das Exposé schicken lies. Der Vermieter, darauf angesprochen, läßt dies dahin stehen (er streitet es nicht einmal ab!), da sich die Differenz ja noch im 10 %-Rahmen bewegt. Ich kann da ja auch nicht viel machen. Dafür ist die Miete allerdings viiiel zu hoch und ich hätte die Wohnung auch nicht angemietet, wenn ich dies gewußt hätte. Aber bei einer Wohnung über 2 Etagen kann man 12 qm auch nicht so leicht erkennen.
Nun kam die Nebenkostenabrechnung: 600 € für 5 Wochen in 2008, wobei ich in dieser Zeit nicht in der Wohnung gewohnt habe und somit nur für 2 Tage die Fußbodenheizung an hatte sowie nur Wasser zum putzen verbraucht habe. Der Verteilerschlüssel ist 50/50. Da ich die größte Wohnung habe, zahle ich im Zweifel auch für die anderen mit.
Nun meine Frage: welche qm sind für die Erstellung der Nebenkostenabrechnung maßgeblich: die im Mietvertrag angegeben oder die tatsächlichen? Kann der Vermieter die tatsächlichen Kosten für das gesamte Kalenderjahr 2008 in Ansatz bringen und mir davon 50 % als qm-abhängig berechnen? Meine Vormieter hatten nämlich immer die Heizung auf Anschlag und ich denke, dass ich in der Umlage auch noch daran mit beteiligt werde.
Vielen Dank für Eure Antworten!
betty71