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studentenWG hat diese Frage gestellt
Hallo an alle Experten ;-)

Ich hab schon mal eine Frage bezüglich des Besuchs gestellt (danke nochmals für die Antworten!).

Jetzt muss ich doch nochmals konkret eine Frage zur Besucherregelung stellen:

Hintergrund:
Ich habe eine Wohnung angemietet bzw. ein Zimmer in einer Wohnung (so eine Art WG - wir sind zu zweit). Die Vermieterin ist die Eigentümerin des Hauses und wohnt einen Stock über uns. In der Hausordnung (wurde mir rechtzeitig zugesand) steht, dass jeglicher Übernachtungsbesuch vorher anzumelden ist und eine Pauschale von 30 Euro pro Nacht zu zahlen weil sich die Strom- u. Wasserkosten erhöhen.

Im Mietpreis sind die BK bereits inkludiert und es gibt keine getrennte Abrechnung.

Meine Frage, muss ich einen Wochenendbesuch vorher anmelden und dazu noch eine Pauschale von 30 Euro zahlen?

In meiner letzten Frage wurde argumentiert mit dem persönlichen Entfaltungsrecht usw.. Es sei demnach nicht erlaubt.

Jetzt hab ich aber gelesen, dass die Hausordnung sehr wohl einige Vorschriften enthalten kann an die man sich auch halten muss.( Frag mich auch, ob ich die Rollläden runterlassen muss wenn dies in der HO steht? ) Die Vermieterin spioniert in der Nacht rum und terrorisiert mich dann am nächsten Tag gleich.

Wie würdet ihr euch verhalten? Es ist mir unangenehm einen Besuch anzumelden wie ein Kleinkind bei seinen Eltern! Ausserdem zahl ich so viel Miete und 30 Euro scheint mir sehr übertrieben zu sein, sollte es rechtens sein.

Wenn ich nichts sage, könnte sie meinen 6 monatigen Vertrag einfach kündigen? Wenn ja wie lange hab ich Zeit eine neue Wohnung zu finden?

Besten Dank schon mal!

LG Peter


1 Kommentar zu „Hausordnung - Besucherregelung, Verstoß?”

Bladder Experte! 16.03.2011 07:11

Bitte mal hier lesen:
- http://www.mieterbund.de/867.html
- http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besuch.htm


und unter dem Stichwort "Besuch" findet man im Netz sicherlich unzählige Hinweise.

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