manske-berlin hat diese Frage gestellt
Die HK-Abrechnung für 2009 wurde fristgerecht in 2010 erstellt. Wegen fehlerhafter Ablesungen durch die beauftragte Fa., die auch die Abrechnung erstellte, wurde E 07/2011 eine korrigierte Abrechnung erstellt. Diese wurde mir von unserer Hausverwaltung (wir sind eine Eigentümergemeinschaft) E 11/2011 zugeschickt. Diese enthält eine Nachforderung für meinen Mieter für das Jahr 2009.