Wohnen und leben
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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Guten Tag,

Ich habe eine Frage bzgl. meiner neuen Mietvertrages. Dort ist eine Klausel eingefügt "Mieter und Vermieter sind sich darüber einig, dass die Wohnung von max. 1 Person bewohnt wird"
Meine Fragen: 1. was passiert wenn dort 2 leute drin wohnen sollten?
2. wie wird ein 'wohnen' nachgewiesen ? nach Zeit? oder ob klamotten von der person in der wohnung sind? nach gefühl? ob der name auf der klingel steht?
3. Sind solche Klauseln komplett rechtens?-weil ich hab mal gehört das man ein 'recht' darauf hat mit seinem lebenspartner zusammenzuwohnen (??)
4. was passiert wenn man den vermieter fragt? hatder die wohnung irgendwo als 'ein-person-wohnung' angemeldet und würden dann seine kosten teurer? oder lassen da die meisten mit sich reden und würden 'lediglich' die miete erhöhen?

Vielen dank jetzt schonmal für die antworten,
die unbeholfene,
"Siria"
Stichwörter: bewohneranzahl

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