Berthelstal 02.06.2010 10:11
Das kann durchaus möglich sein.
Die Ablesung der Zählerstände in Ihrer Wohnung kann durchaus zu einer fehlerhaften Berechnung führen.
Das wäre der Fall, wenn bei anderen Verbrauchern Umstände eingetreten sind, welche eine Ablesung bei diesen nicht vorgenommen werden konnten (schadhafte Zähler, Manipulationen o. ä.).
Eine korrekte Abrechnung wäre damit zu erstellen, somit muß für a l l e Verbraucher im gleichen Modus verfahren werde. Das wäre eine Erklärung hierfür. Den Vermieter sollten Sie schon nach dem Grund fragen.
Zu Rechtsurteilen befragen Sie einen Anwalt. Hier ist ein Laienforum.
Taucher 02.06.2010 11:01
Vielen Dank für Info.