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aroso26 hat diese Frage gestellt
Hallo !!

Ich hatte bis September 2007 einen Mieter. Ende September ist dieser dann Ausgezogen. Es fand zum Schluss noch eine Wohnungsübergabe im Beisein vom Mieterschutzbund statt. Bei der Übergabe wurde ein erheblicher Schaden an der Küchentür festgestellt. Der Schaden wurde im Übergabeprotokoll festgehaltem. Der Vermieter wurde aufgefordert diesen Schaden , selbst oder büber die Versicherung zu regeln. Man hat versucht diesen Schaden mittels Holzkleber !!! zu beheben. Dies habe ich in keinster weise zugelassen. Ich habe dem Mieter angeboten, den Schaden der Versicherung zu melden. Bis zum Mai 2008 keine Reaktion.
Im Juni 2008 habe ich dann die Jahresabrechnung für 2007 gemacht und die Kosten für eine neue Tür in Abzug gebracht !! Nun meldet sich vom Mieter die Versicherung, und will eine Schadensregulierung machen, aber auch nur noch zum Zeitwert. Ich habe bereits den Auftrag für die neue Tür bereits einer Firma erteilt. Wie ist hier die Rechtslage ???
Stichwörter: schadensregulierung

0 Kommentare zu „Schadensregulierung”

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