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Martin85 hat diese Frage gestellt
Guten Abend,

ich ziehe gerade in eine 55 m² große 3 Zimmer Altbau Wohnung. Die Wohnung befindet sich in einem Haus mit insgesamt 3 Wohnungen verteilt auf 2 Stockwerken. Im EG befindet sich eine 90 m² große Wohnung und im 1. OG befinden sich meine 55 m² und eine 35 m² große Wohnung. Ich zahle 325€ Miete, und 190€ Nebenkosten (Heizung (Gas) 100€, Umlagen 90€). Die Nebenkosten kamen mir von anfang an sehr hoch vor, da ich aber davon ausging dass die Warmwasserversorgung, so wie vom Vermieter bei der Wohnungsbesichtigung angegeben, über die Zentrale Gasheizung erfolgt, fand ich es eigentlich in Ordnung. Heute musste ich jedoch leider feststellen dass die Warmwasserversorgung im Bad über den Durchlauferhitzer in der Küche erfolgt. Im Mietvertrag steht auch: "Die Warmwasserversorgung erfolgt ganzjährig durch Warmwassergeräte. Die Wartung und Pflege obliegen dem Mieter." Leider habe ich beim Unterzeichnen des Vertrags darauf nicht so genau geachtet da ich davon ausging dass das Wasser über die Zentralheizung geheizt wird, alleine schon der hohen Heizkosten wegen aber erst Recht natürlich durch die mündliche Zusage des Vermieters.

Nun aber zum eigentlichen Problem, da ich daran ja nichts mehr ändern kann durch die unterzeichnung des Vertrages:

In meinem Mietvertrag steht: "Abrechnung / Nutzung der Heizung:
Die Heizung Ihrer Wohnung wird über die Therme der Nachbarwohnung beheizt. Die Heizkostenabrechnung wird wie folgt erstellt und abgerechnet:

Für die Dusche der Nebenwohnung wird pro Monat 8 cbm Gas benötigt.
Der Gesamtverbrauch in Gas abzüglich der 96 cbm (12x8 cbm) für das Warmwasser wird nun ins Verhältnis der genutzten qm-Flächen gesetzt. Das sind bei einer Gesamtfläche im 1. OG von 90,79 m² ein Anteil von 61,15% für Sie. Hierfür leistet der Mieter eine monatliche Vorrauszahlung in Höhe von € 100. "

Jetzt frage ich mich, ob diese Art der Heizkostenabrechnung so zulässig ist. Ich meine mal gehört zu haben, dass es vom Gesetzgeber aus vorgeschrieben ist, dass an jedem Heizkörper ein Wärmemengenzähler angebracht sein muss.

Ich hoffe meine Frage kann hier beantwortet werden, und bedanke mich schonmal recht herzlich.

Martin

4 Kommentare zu „Heizkostenabrechnung so zulässig?”

Balkonexperte Experte! 11.11.2010 12:26

Wie Sie schon selbst erkannt haben, widerspricht diese Methode der Heizkostenverordnung. Verlangen Sie vom Vermieter eine individuelle Erfassung und Abrechnung und nichts mit Pi x Daumen.

Martin85 11.11.2010 13:25

Hi Balkonexperte.

Vielen Dank für Ihre Antwort.
Also stimmt es, dass der Vermieter Wärmemengenzähler an jedem Heizkörper anbringen muss!?
Bin ich in der Zeit in der dies noch nicht geschah dazu berechtigt, die Heizkosten oder gar die Miete zu mindern?

mono Experte! 11.11.2010 14:09

§ 12 HeizkV gewährt dem Mieter ein Kürzungsrecht in Höhe von 15 Prozent, wenn der Vemieter seiner Verpflichtung zur verbrauchsabhängigen Abrechnung der Heizkosten nicht nachkommt.Der Mieter kann auch den Vermieter auf eine verbrauchsabhängige Abrechnung verklagen.

Die Heizkostenverordnung gilt gemäß § 2 HeizkostenV grundsätzlich, es sei denn, es handelt sich um ein Gebäude mit einer oder mit zwei Wohnungen, von denen eine vom Vermieter bewohnt wird.

Eine weitere Ausnahme von der vebrauchsabhängigen ABrechnung liegt vor, wenn die Verbrauchserfassung und Auswertung unverhältnismäßig viel kostet. - als Richtwert kann hier15 % der Heizkosten angenommen werden.

Des Weiteren sollten Sie bedenken, dass der VM die Kosten der Verbraucherfassung und Abrechnung im Rahmen der BK-Abr. aus Sie umlegen darf.

Martin85 11.11.2010 14:27

Danke auch für Ihre Antwort.

Entschuldigt meine Fragen aber ich bin auf diesem Gebiet absoluter Laie, da dies auch meine 1. eigene Wohnung ist.

Also bis jetzt habe ich es so verstanden: Mein VM ist dazu verpflichtet Wärmemengenzähler an den Heizkörpern anbringen zu lassen. Solange er dies nicht tut, bin ich dazu berechtigt die Heizkostenvorauszahlung um 15% zu mindern (Oder die Gesamte Miete?).
Kann ich die Heizkosten jetzt einfach kürzen, oder muss ich dem VM dies schriftlich, unter einhaltung bestimmter Fristen, mittteilen?
Die Kosten der Verbrauchserfassung werden komplett auf mich umgelegt, mit welchen Kosten ist dabei zu rechnen? In der Wohnung befinden sich insg. 7 Heizkörper.

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