Balkonexperte 11.11.2010 12:26
Wie Sie schon selbst erkannt haben, widerspricht diese Methode der Heizkostenverordnung. Verlangen Sie vom Vermieter eine individuelle Erfassung und Abrechnung und nichts mit Pi x Daumen.
Martin85 11.11.2010 13:25
Hi Balkonexperte.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Also stimmt es, dass der Vermieter Wärmemengenzähler an jedem Heizkörper anbringen muss!?
Bin ich in der Zeit in der dies noch nicht geschah dazu berechtigt, die Heizkosten oder gar die Miete zu mindern?
mono 11.11.2010 14:09
§ 12 HeizkV gewährt dem Mieter ein Kürzungsrecht in Höhe von 15 Prozent, wenn der Vemieter seiner Verpflichtung zur verbrauchsabhängigen Abrechnung der Heizkosten nicht nachkommt.Der Mieter kann auch den Vermieter auf eine verbrauchsabhängige Abrechnung verklagen.
Die Heizkostenverordnung gilt gemäß § 2 HeizkostenV grundsätzlich, es sei denn, es handelt sich um ein Gebäude mit einer oder mit zwei Wohnungen, von denen eine vom Vermieter bewohnt wird.
Eine weitere Ausnahme von der vebrauchsabhängigen ABrechnung liegt vor, wenn die Verbrauchserfassung und Auswertung unverhältnismäßig viel kostet. - als Richtwert kann hier15 % der Heizkosten angenommen werden.
Des Weiteren sollten Sie bedenken, dass der VM die Kosten der Verbraucherfassung und Abrechnung im Rahmen der BK-Abr. aus Sie umlegen darf.
Martin85 11.11.2010 14:27
Danke auch für Ihre Antwort.
Entschuldigt meine Fragen aber ich bin auf diesem Gebiet absoluter Laie, da dies auch meine 1. eigene Wohnung ist.
Also bis jetzt habe ich es so verstanden: Mein VM ist dazu verpflichtet Wärmemengenzähler an den Heizkörpern anbringen zu lassen. Solange er dies nicht tut, bin ich dazu berechtigt die Heizkostenvorauszahlung um 15% zu mindern (Oder die Gesamte Miete?).
Kann ich die Heizkosten jetzt einfach kürzen, oder muss ich dem VM dies schriftlich, unter einhaltung bestimmter Fristen, mittteilen?
Die Kosten der Verbrauchserfassung werden komplett auf mich umgelegt, mit welchen Kosten ist dabei zu rechnen? In der Wohnung befinden sich insg. 7 Heizkörper.