satyja hat diese Frage gestellt
letzte woche haben wir eine betrieskostenabrechnung für das jahr 2009 erhalten.
in einem schreiben (mit der betrieskostenabrechnung) wurde uns mitgeteilt, dass der umlageschlüssel geändert wurde.
in 2008 betrug er 50% nach quadratmeter heizfläche und 50% nach verbrauch.
nun wurde er auf 30% nach quadratmeter heizfläche und 70% nach verbrauch geändert.
meine frage wäre nun, darf das nachträglich geschehen, oder hätte uns unsere wohnungsbaugesellschaft vorher informieren müssen.
außerdem habe ich gehört (und darauf kann man sich ja nie so wirklich verlassen), dass vorher alle mieter einverstanden sein müssen, bevor diese regelung in kraft tritt.
kann mir evtl. jemand bei dieser fragestellung behilflich sein? ich würde mich sehr über antworten freuen.