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Nichtiger Vertrag bei nicht genehmigter Arbeitnehmerüberlassung
Die Arbeitnehmerüberlassung bleibt nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz auch dann erlaubnispflichtig, wenn Ver- und Entleiher im Rahmen eines Subunternehmerverhältnisses zusammenarbeiten. Ein Verstoß führt zur Nichtigkeit des zu Grunde liegenden Überlassungsvertrages.
Urteil des OLG Koblenz
5 U 885/01
Handelsblatt vom 29.01.2003