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erna811 hat diese Frage gestellt
Hallo,ich bin neu hier werde jetzt mal meine frage stellen und hoffe ihr könnt mir weiter helfen!

Mein mann und ich sind 10/09 umgezogen in eine größere wohnung weil wir im November o9 ein baby bekommen haben! Nun war es im januar so das wir im schlafzimmer eine nasse stelle an der wand über dem bett hatten von dachboden aus worauf ich es auch der vermieterin gezeigt habe und sie sagte da kommt jemand der das danach guckt,oben am dachboden steht auch eine wanne für wasser zum auffangen.... bis jetzt war noch keiner da....als es gestern geregnet hat und wir nachhause kamen war im flur (anderes ende der wohnung) die wand nass und es tropfte wasser von der decke! nun meine frage weiß jemand ob man in so einem fall 3 monate kündigungsfrist einhalten muss? habe echt angst das irgendwo schimmel ist oder sich bildet...unser sohn hat es über den winter mit luftnot zu tuen gehabt!

Hoffe es weiß einer was wir machen können,weil mit der vermieterin ist nicht zu reden sind mit ihr wegen einer anderen sache schon beim anwalt!

Lieben gruß daniela

2 Kommentare zu „Hilfe .....”

Balkonexperte Experte! 16.08.2010 12:07

Wenn Sie mit einer anderen Sache schon beim Anwalt sind, dann sollten Sie den fragen und kein Forum voller Laien!

Und ob die fristlose Kündigung durchzusetzen ist, fragen Sie bitte auch besser den Anwalt.

Bladder Experte! 16.08.2010 19:34

Nach § 535 BGB ist die Vermieterin zur Erhaltung der Wohnung verpflichtet : "Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten."
Nach § 536 BGB ist bei einem erheblichen Mangel die Miete gemindert. Je nach Minderung des Wohnwertes kann der Mieter nun die Miete prozentual mindern. Nach einigen Beispielurteilen, die man im Netz finden kann, ist eine Minderung bis 100% möglich.
Der Mieter ist allerdings in der Beweislast was die Höhe der Minderung und die Erheblichkeit des Mangels betrifft.

Eine Mietminderung braucht nicht beantragt oder mit dem Vermieter abgesprochen zu werden. Vom Tage der Mangelmeldung an den Vermieter bis zur Behebung des Mangels kann die Miete gemindert werden, in dem man die Minderung einfach mit der Miete verrechnet.

Hier kann man nur Wege aufzeigen. Sie sollten einem Mieterverein beitreten, das ist kostengünstig.
Eine außerordentliche Kündigungsmöglichkeit ist noch nicht zu erkennen. Wenn Schimmel auftritt, sollte man allerdings doch eine fristlose Kündigung aussprechen.

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