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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

ich habe folgende Frage:

Familie F besteht aus Vater(32),Mutter(30), Kind1(4) und kind2(2).

Die Eltern E besitzen 2 identische Dreifamilienhäuser.
Haus 1:
Wohnung 1_1 : 3 Zimmer Dach bewohnt von Familie F
Wohnung 1_2 : 3 Zimmer eben bewohnt von Eltern E
Wohnung 1_3 : 2,5 Zimmer Souterrain vermietet

Haus 2:
Wohnung 1_1 : 3 Zimmer Dach vermietet
Wohnung 1_2 : 3 Zimmer eben vermietet (Mieter A)
Wohnung 1_3 : 2,5 Zimmer Souterrain vermietet (Mieter B)

Familie F bekommt das Haus 2 von den Eltern geschenkt und möchte dort Wohnung 1_2 und wohnung 1_3 verbinden und bewohnen.

Mieter A und B müssten gekündigt werden mit der Begründung auf Eigenbedarf.
Mieter A ist eine Famielie mit 2 Erwachsenen und 2 Kindern (7 Jahre in Wohnung).
Mieter B ist eine Alleinerziehende Sozialhilfeempfängerin mit 2 Kindern (12 Jahre in Wohnung).

Nach meiner Recherche gelten für Mieter A 6 Monate und für Mieter B 9 Monate Kündigungsschutz.
Ist das so korrekt ?
Gibt es weitere Gesichtspunkte, die Familie F beachten muss?
Familie F möchte mit dem Umbau im Früjahr 2009 beginnen.

Gruß jogi
Stichwörter: eigenbedarf + kündigung

0 Kommentare zu „Kündigung bei Eigenbedarf”

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