fin
Die Mieter können Sie nicht mindern, zumindest würde das schwierig.
Als erstes die Mieter auf das Teppichklopfen ansprechen und um Unterlassung bitten. Greift das nicht, muß der Vermieter hier eingreifen und ein Schreiben aufsetzen. In den meisten Formularmietverträgen steht, dass Teppichklopfen über einem darunter liegenden Balkon nicht gestattet ist. Auch das Ausschütteln von Aufnehmern, Staubtüchern etc. ist nicht gestattet. Die Mieterin muß das von einem anderen Fenster aus machen.
Die Geräusche müssen in einem Mehrfamilienhaus hingenommen werden. Auch gegen das späte Zubettgehen der Tochter kann der Vermieter nichts ausrichten. Das ist Privatsache.
Und gegen den Hund kann der Vermieter nur vorgehen, bzw. dessen Abschaffung fordern, wenn nachhaltig die Ruhe gestört wird. Tagsüber darf der Hund heulen und bellen. Nachts nicht. Nur schwer einem Hund zu erklären.
scully
Haben Sie mit Ihren Nachbarn schonmal das ruhige und freundliche Gespräch gesucht und diese Dinge angesprochen?
Das wäre mein erster Weg <!-- s --><!-- s -->
scully
bzw. dessen Abschaffung fordern, [/quote:5b1da]
Wer am wenigsten dafür etwas kann, ist ja wohl der Hund <!-- s --><!-- s -->