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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

ich habe eine Nachfrage - unser alter VM hat 200 € unserer Kaution einbehalten um die Betrieskostenabrechnungen damit zu verrechnen. Nach üer einem Jahr sind jetzt noch 1,36 € fällig. Das ist doch ein Witz - gibt es nicht so etwas wie das Zurückhalten der Kaution mit Zinsen. Irgendwie will ich diesen Betrag nicht zahlen - gibt es hier eine Möglichkeit der Argumentation ???

Viele Grüße

masterkutz
Stichwörter: teilbetrag + zinslos + einbehalten + kaution

2 Kommentare zu „Teilbetrag der Kaution zinslos einbehalten”

Susanne Experte!

Ähh, ich kann Deine Frage nicht ganz nachvollziehen.
Auch von einem einbehaltenen Teil der Kaution sind Zinsen fällig. Beträgt die Nachzahlung aus NK 1,36.-, so sind Dir demnach 198,64 zu erstatten plus die Zinsen auf 200.-€.
Warum sollte der Betrag denn nun nicht gezahlt werden?

masterkutz

Vielleicht noch einmal zur Erklärung. Der VM hat 200 Euro einbehalten und nun haben die Abrechnungen für 2004 und 2005 eine Summe von 201,36 Euro ergeben. Daraufhin haben wir jetzt eine Rechnung über 1,36 Euro erhalten. Meiner Meinung nach, gibt es doch auf die 200 Euro, die er einbehalten hat auch Zinsen und diese decken dann die 1,36 Euro ab. Im Mietvertrag ist dazu allerdings nichts geregelt...

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