RA Meyer zu Schlochtern
Hallo,
dem Vermieter steht ein Zurückbehaltungsrecht an der Kaution für die Dauaer von 6 Monaten nach Beendigung des Mietverhältnisses zu (um zu prüfen, ob ihm aus dem Mietverhältnis noch irgendwelche Ansprüche gegen den Mieter zustehen).
Danach ist die Kaution grundsätzlich herauszugeben (nebst aufgelaufener Zinsen).
Beruft sich Ihr Vermieter sodann auf ein Zurückbehaltungsrecht wegen möglicher Nachzahlungen aus einer Nebenkostenabrechnung, so kann er nicht die gesamten Kaution zurückbehalten, sondern lediglich den dreifachen Betrag der zu erwartenden Nachzahlung. Die zu erwartende Nachzahlung wird anhand der vorherigen Nebenkostenabrechnungen ermittelt.
Wurde bislang keine Nebenkostenabrechnung erstellt, wird sich der Vermieter schwerlich auf ein Zurückbehaltungsrecht an einem Teil der Kaution wegen einer zu erwartenden Nachzahlung berufen können.
Es besteht für Sie die Möglichkeit, sich zunächst durch den DMB vertreten zu lassen.
Mit freundlichen grüßen
Meyer zu Schlochtern
Rechtsanwalt