tscheska
Hallo,
du hast recht, wenn nach einem Jahr nach ablauf der Abrechnungsperiode gekommen ist, sind Nachzahlungsansprüche des Vermieters nicht mehr wirksam.
Freu dich, brauchst nichts mehr zahlen.
Gruß
tscheska
Creed
Zu diesem Thema habe ich auch ein Problem.
Ich habe für 2001 und 2002 keine Nebenkostenabrechnung von meinem Vermieter bekommen. Nun ist unser Haus vergangenes Jahr verkauft worden und der neue Besitzer hat uns vergangene Woche die Nebenkostenabrechnung für 2003 geschickt. Aus 2003 bekomme ich nun eine Erstattung von 295,-€ <!-- s --><!-- s --> .
Jetzt möchte ich natürlich auch vom vorherigen Hausbesitzer die Abrechnung für 01 und 02 haben, da ja abzuschätzen ist, dass auf Grund der Abrechnung von 2003 eine erhebliche Summe an Erstattung zu erwarten ist - zumal der Abschlag immer der selbe war und die Kosten für Energie, Müll etc. im Jahr 2003 noch gestiegen sind.
Habe nun mit dem Vorbesitzer gesprochen. Der sagt mir, dass keine Nebenkostenabrechnung erstellt wurde <!-- s --><!-- s --> <!-- s --><!-- s -->
Welche Rechte habe ich? Lohnt sich der Gang zum Anwalt, habe allerdings keine Rechtsschutzversicherung. Gibt es Gesetzestexte mit denen ich dem Vermieter erst mal drohen kann?
Über Tipps würde ich mich sehr freuen!
Gruß
Creed