Berthelstal 17.09.2009 09:20
Sprechen Sie mit dem Vermieter wegen der anstehenden Apassung des neuen Schlosses an der Tür.
Eigenmächtig sollten Sie an der Tür keine Veränderungen vornehmen. Wenn es dem Vermieter nichts kostet wird bestimmt Wohlwollen angesagt sein. Er kann allerdings drauf bestehen, das nach Ihren Auszug das Schloß verbleiben muß, da die Herstellung des ursprünglichen Zustandes dann möglicherweise nicht mehr gegeben ist.
Die Vereinbarung darüber sollte schon schriftlich erfolgen.