volker*
Hallo nonce,
ein Vermieterwechsel führt nicht dazu, dass der Mietvertrag ungültig wird.
Steht so im Bürgerlichen Gesetzbuch im § 566.
Viele Grüße
Volker
Susanne
..soll heissen: Ihr müsst keinen neuen Vertrag unterschreiben, da kann Euch keiner zu zwingen.
Der neue VM ist an die Modalitäten des alten Vertrags gebunden, auch wenn ihm das nicht passt. Sobald er im Grundbuch eingetragen ist, kann er auf Eigenbedarf kündigen, dies muss aber begründet sein. (warum und für wen etc.) -der Eigenbedarfskündigung könnte Ihr widersprechen oder die Modalitäten für einen schnellen Auszug mit dem VM aushandeln...