holger 04.06.2008 06:47
Hallo,
ich denke mal leider ja, wenn der Gerichtsvollzieher Tätig wird fallen auch die Kosten der Vollstreckung an... und eine Gerichtsvollzieher wird da wohl nicht mit sich reden lassen - kann er wohl auch nicht, da er auch an den Weisungen gebunden ist...
Gruß
holger 04.06.2008 06:47
Hallo,
ich denke mal leider ja, wenn der Gerichtsvollzieher Tätig wird fallen auch die Kosten der Vollstreckung an... und eine Gerichtsvollzieher wird da wohl nicht mit sich reden lassen - kann er wohl auch nicht, da er auch an den Weisungen gebunden ist...
Gruß