Berni911
Hallo Konk,
also wenn es vom Vermieter nicht zu vertreten ist, dass die Heizkostenabrechnung zu spät kommt, dann kann er auch nach dem 31.12. des Folgejahres diese nachreichen.
Ich gehe mal davon aus, dass er sie rechtzeitig bekommen hat, diese dann aber Fehler enthielt und überarbeitet werden musste. Der VM ist verpflichtet vor Weitergabe die Abrechnung zu prüfen.
Eine Aufteilung der Kosten nach Wfl. ist ansonsten rechtens. Ob nun einzelne Positionen noch anders umgelegt wurden kann ich nicht sagen. Bei Gewerbeeinheiten kann sogar im gleichen Objekt eine andere Steuer und V.m anfallen, so dass es direkt umgelegt wurde. Aber wer weiß das schon ? <!-- s --><!-- s -->
Ansonsten finde ich die Einstellung immer etwas komisch, man nutzt etwas und wenn es dann ans Bezahlen geht, hofft man sich irgendwie drum rum zu drücken.
In diesem Sinne
Rano
Wenn die Abrechnung 'unter Vorbehalt' versendet wurde, ist es doch das klügste, ähnlich zu agieren.
Du legst einen unbegründeten Widerspruch ein und zahlst mit der ausdrücklichen Bemerkung "unter Vorbehalt".
Wird eine andere Berechnung nachgereicht, kannst Du die dann in Ruhe prüfen.
Gruß
Ralph