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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
nun ist sie doch noch gekommen, meine Betriebskostenabrechnung für 2005 und mit Erschrecken stelle ich fest, dass ich so eine in dieser Form noch nie hatte,denn sie beginnt so: "beiliegend erhalten sie die BKA für 2005. Diese Abrechnung erfolgt unter Vorbehalt. Die Kosten für Wasser,Abwasser und Heizung werden vorerst nach m² Wohnfläche umgelegt. Die Verteilung der Kosten nach dem tatsächlichen Verbrauch wird nach Erhalt der Heizkostenabrechnung im Januar 2007 erfolgen. Für den Fall,dass nachträglich Abrechnungfehler festgestellt werden oder aus Gründen,welche wir nicht zu vertreten haben, berechtigte Nachforderungen an uns gerichtet werden, behalten wir uns vor, diese Abrechnung zu korrigieren." Täusche ich mich, wenn sich mir der Eindruck aufdrenkt,dass hier mal schnell ein noch eine Abrechnung zusammengeschrieben wurde,damit die Ansprüche nicht verjähren ? Ist so eine Abrechnung überhaupt gültig/rechtkräftig oder wir man dazu sagt ? Was man dazu noch sagen muß die Abrechnung besteht genau aus einer halben Dina 4 seite da stehen die Gesamtkosten für Wasser/Abwasser, Gartenpflege, Beleuchtung, Müllabfuhr,Schornsteinpfleger,Grundsteuer, Heizungskosten und Winterdienst untereinander, werden dann je geteilt durch alle im Haus befindlichen m² Wohnfläche (Gewerbe haben sie gleich mal vergessen) und mit meiner Wohnfläche multipliziert und ergeben dann meine Anteile an den jeweiligen Kosten,danach Summe einer Anteile minus Vorrauszahlung,ergibt Nachzahlung und das wars auch schon. Was soll ich jetzt tun ? Nur widersprechen oder zurückweisen ? Wer kann helfen?
Stichwörter: abrechnung + rechtskräftig

2 Kommentare zu „Ist so eine Abrechnung rechtskräftig ?”

Berni911 Experte!

Hallo Konk,

also wenn es vom Vermieter nicht zu vertreten ist, dass die Heizkostenabrechnung zu spät kommt, dann kann er auch nach dem 31.12. des Folgejahres diese nachreichen.
Ich gehe mal davon aus, dass er sie rechtzeitig bekommen hat, diese dann aber Fehler enthielt und überarbeitet werden musste. Der VM ist verpflichtet vor Weitergabe die Abrechnung zu prüfen.
Eine Aufteilung der Kosten nach Wfl. ist ansonsten rechtens. Ob nun einzelne Positionen noch anders umgelegt wurden kann ich nicht sagen. Bei Gewerbeeinheiten kann sogar im gleichen Objekt eine andere Steuer und V.m anfallen, so dass es direkt umgelegt wurde. Aber wer weiß das schon ? <!-- s :D --><!-- s :D -->

Ansonsten finde ich die Einstellung immer etwas komisch, man nutzt etwas und wenn es dann ans Bezahlen geht, hofft man sich irgendwie drum rum zu drücken.

In diesem Sinne

Rano Experte!

Wenn die Abrechnung 'unter Vorbehalt' versendet wurde, ist es doch das klügste, ähnlich zu agieren.

Du legst einen unbegründeten Widerspruch ein und zahlst mit der ausdrücklichen Bemerkung "unter Vorbehalt".

Wird eine andere Berechnung nachgereicht, kannst Du die dann in Ruhe prüfen.

Gruß
Ralph

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