Berthelstal 19.11.2009 18:57
Der Passus im Mietvertrag ist eindeutig. Was er Ihnen mündlich versichert hat, ist aber nur die halbe Wahrheit und bezieht sich auf die außerordentliche Kündigung.
Das ist möglich, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Lesen Sie:
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Kuendigung/ka4.htm
knusperkeks 19.11.2009 19:03
Zunächst einmal vielen Dank für die Antwort.
Ich habe allerdings auch gelesen, dass es sich nur dann um einen gültigen Zeitmietvertrag handelt, wenn der Vermieter einen Grund für die Befristung angibt, was in diesem Fall nicht geschehen ist.
Hätte ich somit vll noch eine möglichkeit aus dem Vertrag rauszukommen? Evtl durch Stellen eines Nachmieters, etc.?
edy 19.11.2009 19:35
Hallo knusperkeks ,
Bei einem Zeit-MV müste es heisen das Miet
verhältnis endet am usw...
Du hast wahrscheinlich einen Mietvertrag
auf unbestimmte Zeit mit einem Kündigungs
ausschluss.
Aus diesem kommt man nur raus,durch einen Aufhebungsvertrag. ( d.h. Einigung
mit dem VM ).
lg
edy
Berthelstal 20.11.2009 04:23
Reden Sie mit dem Vermieter vorher, ob er einen Nachmieter dem Grunde nach akzeptieren würde. Tut er das, suchen Sie einen oder mehrere. Wenn er einen akzeptiert ist das gut, wenn nicht Pech. Das Märchen von den 3 Nachmietern vergessen Sie gleich, bevor Sie es hören.