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knusperkeks hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich habe meinen Mietvertrag zum 1.10.08 abgeschlossen. Der Vermieter meinte damals wir setzen den Vertrag jetzt mal auf 2 Jahre an, versicherte mir aber, ich könnte dennoch jederzeit im Rahmen der 3Monatsfrist kündigen.
Jetzt überlege ich evtl Anfang nächsten Jahres auszuziehen, d.h. also noch vor Ablauf der zwei Jahre.
In meinem Vertrag steht wörtlich folgendes:
Die Parteien vereinbaren wechselseitig, für die Dauer von 2 Jahren ab Vertragsbeginn, also bis zum 30.09.2010 auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung dieses Mietvertrages zu verzichten. Eine ordentliche Kündigung ist erstmals zum Albauf des o.g. Zeitraumes mit der in §3 Ziff. 2 genannten Frist zulässig. Von dem Verzicht bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung und außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt.

Das hört sich für mich jetzt eher nicht danach an, dass ich ohne triftigen Grund demnächst ausziehen kann. Wäre sehr nett, wenn mir diesbezüglich jemand weiterhelfen könnte. Gibt es denn gar keine Möglichkeit für mich vorher den Vertrag zu kündigen?

Liebe Grüße

4 Kommentare zu „kündigung mit 3monats-frist möglich?”

Berthelstal Experte! 19.11.2009 18:57

Der Passus im Mietvertrag ist eindeutig. Was er Ihnen mündlich versichert hat, ist aber nur die halbe Wahrheit und bezieht sich auf die außerordentliche Kündigung.
Das ist möglich, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Lesen Sie:
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Kuendigung/ka4.htm

knusperkeks 19.11.2009 19:03

Zunächst einmal vielen Dank für die Antwort.
Ich habe allerdings auch gelesen, dass es sich nur dann um einen gültigen Zeitmietvertrag handelt, wenn der Vermieter einen Grund für die Befristung angibt, was in diesem Fall nicht geschehen ist.
Hätte ich somit vll noch eine möglichkeit aus dem Vertrag rauszukommen? Evtl durch Stellen eines Nachmieters, etc.?

edy Experte! 19.11.2009 19:35

Hallo knusperkeks ,
Bei einem Zeit-MV müste es heisen das Miet
verhältnis endet am usw...
Du hast wahrscheinlich einen Mietvertrag
auf unbestimmte Zeit mit einem Kündigungs
ausschluss.

Aus diesem kommt man nur raus,durch einen Aufhebungsvertrag. ( d.h. Einigung
mit dem VM ).
lg
edy

Berthelstal Experte! 20.11.2009 04:23

Reden Sie mit dem Vermieter vorher, ob er einen Nachmieter dem Grunde nach akzeptieren würde. Tut er das, suchen Sie einen oder mehrere. Wenn er einen akzeptiert ist das gut, wenn nicht Pech. Das Märchen von den 3 Nachmietern vergessen Sie gleich, bevor Sie es hören.

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