Berthelstal 12.10.2009 22:20
Für die Erstellung der Nebenkostenabrechnung darf nichts verlangt werden. Die anderen Kosten für die Anschaffung von Antenne und Heizung dürfen ebenfalls nicht auf den Mieter umgelegt werden. Es ist Eigentum des Vermieters. Lediglich Unterhalts- bzw. Wartungskosten können umgelegt werden.