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Diana2305 hat diese Frage gestellt
Hallo,
in meinen Mietvertrag, den ich unterschrieben habe, steht: Die Versorgung der Mietsache mit Rundfunk- und Fernsehempfang erfolgt nicht durch den Vermieter. Soweit die Versorgung durch einen Dritten erfolgt, ist von dem Mieter mit diesem ein gesonderter Anschlussvertrag abzuschließen.
Am 2.3.2011 habe ich einen Brief erhalten das ab 1.4.2011 8,98€ über Betriebskosten für die Grundgebühren für die Bereitstellung des Kabelanschlusses berechnet werden. Muss ich die wirklich zahlen da ich über Alice (Internet) Tv sehe und da ja auch einen Vertrag habe?

1 Kommentar zu „Kabelanschluss”

Berthelstal Experte! 23.03.2011 11:49

Grundsätzlich fragt man zuerst beim Urheber der Rechnung nach möglichen Ungereimtheiten.
Ich werde dazu keine Ursachenforschung betreiben. Mit der vom Vermieter erhaltenen Antwort können Sie, sofern Ihnen die Antwort nicht einleuchtet hier gern wieder nachfragen

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