Berthelstal 23.03.2011 11:49
Grundsätzlich fragt man zuerst beim Urheber der Rechnung nach möglichen Ungereimtheiten.
Ich werde dazu keine Ursachenforschung betreiben. Mit der vom Vermieter erhaltenen Antwort können Sie, sofern Ihnen die Antwort nicht einleuchtet hier gern wieder nachfragen