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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

wie lange sollte man (bzw "ziemt es sich" ;) dem Vermieter Zeit lassen auf einen schriftlich gestellten Antrag zu antworten?

Hintergrund: habe vor zwei Wochen einen schr. Antrag/Anfrage gestellt und persönlich bei der Mietergenossenschaft (=Vermieter) eingeworfen in den Hausbriefkasten. Im Antrag geht es darum für ein mobiles Klimagerät einen kleinen Wanddurchbruch von ca. 10-15 cm für den notwendigen Abluftschlauch machen zu dürfen.

Nun will ich einerseits nicht unnötig beim Vermieter als "drängelnder Quängler" dastehen indem ich (verfrüht) nachfrage was aus meiner Anfrage geworden ist, vielleicht würde sich das ja negativ auf die Antwort des Vermieters auswirken. Andererseits will ich natürlich nicht zu lange warten ohne daß der Vermieter sich rührt.

Daher meine Frage was an Wartezeit in etwa "normal" bzw "legitim" ist heutzutage?

Danke.
Stichwörter: lange + lassen + vermieter + anfrage + zeit

0 Kommentare zu „wie lange Vermieter Zeit lassen für Antwort auf Anfrage?”

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