forsetis 28.12.2016 11:48
Ich glaube, dass Mieter und Vermieter keine Ahnung haben. Wie soll ich eine Antwort geben, wenn ich den wortwörtlichen Inhalt des Mietvertrages nicht kenne? Im Mietrecht geht es immer darum, was im Mietvertrag schriftlich vereinbart ist und nicht darum was der eine oder andere sagt.
look1983 28.12.2016 12:21
Ich bitte vielmals um Verzeihung. Hier nur der Wortlaut: §1 Mieträume: Der Vermieter vermietet dem Mieter zu Wohnzwecken die im Haus ... im 1. Stock gelegene Wohnung bestehend aus 2 Zimmern, Küche, Diele, Bad/WC, Balkon, Die Wohn/Nutzfläche beträgt ca. 59qm.
§ 2 Mietzins und Nebenkosten: Die monatliche Grundmiete beträgt: 670,- € Neben der Miete trägt der Mieter die Betriebskosten. Auf diese Betriebskosten ist eine monatliche Vorauszahlung zu von 130,- € zu zahlen.
Insgesamt sind vom Mieter zu bezahlen: 800,- €
forsetis 28.12.2016 16:27
Ihr Vermieter ist ein Schlitzohr, denn er will Sie über den Tisch ziehen. Die Angabe der Quadratmeter im Mietvertrag ist verbindlich, auch wenn er ca. geschrieben hat. Die weiteren Schritte sollten Sie aber nur mit anwaltlicher Hilfe vornehmen, Die tatsächliche Größe der Wohnung weicht um rund 17% vom Mietvertrag ab und das bedeutet, dass die Miete um 17% gemindert werden muss.
Dieses werden Sie aber nicht ohne einen Anwalt, am besten einen für Mietrecht, durchsetzen können.
forsetis 28.12.2016 16:28
Ach ja, das sollten Sie auch lesen: https://www.mieterbund.de/index.php?id=586
look1983 29.12.2016 11:48
Vielen Dank für die Antwort und Hilfe! Ich finde es sehr bedauerlich das es derartige Individuen wie meinen Vermieter gibt! Ich lasse die weitere Kommunikation jetzt über meinen Anwalt laufen. Ungerechtigkeit muss bekämpft und nicht geduldet werden, egal wie der Wohnungsmarkt in der betreffenden Stadt aussieht.
peterson1 07.01.2017 20:52
"Die Angabe der Quadratmeter im Mietvertrag ist verbindlich"
So ist es, mehr gibts eigentlich nicht zu sagen.
Leo1 22.02.2017 10:31
Im Grunde genommen kannst Du die zuviel bezahlte Miete und auch die dementsprechenden NK zurück verlangen. Wird Dir ein Anwalt sicher auch sagen.
B.Schweizer 07.07.2017 13:56
Kontaktiere am besten einen Anwalt, dann solltest du zurückbekommen, was du zu viel bezahlt hast.