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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!
Ich bin im Dezember aus meiner 36 qm großen Wohnung ausgezogen, in der ich seit Okt 2003 gewohnt habe. Jetzt habe ich nachträglich von meiner Ex-Vermieterin einen Brief mit dem Hinweis bekommen doch bitte endlich die Kosten der Nebenkostenabrechnung 2003 zu begleichen. Von dieser Abrechnung hatte ich bis dahin keinerlei Wissen, geschweige dennn schon einmal eine erhalten.
Problem bei der Sache ist, dass ich für die 3 Monate 2003 (Okt-Dez), die ich dort gewohnt habe, schon eine Nachzahlung von 76 Euro zu leisten habe laut Abrechnung. Das wären auf 2004 hochgerechnet ja schon fast 300 Euro an Nachzahlung.
Da mir das bei einer sowieso bezahlten monatlichen Nebenkostenpauschale von 54 Euro recht hoch erscheint, folgende Frage:
In der Wohnung befindet sich keine eigene Wasseruhr, nur im Nebenhaus. Dort leben im Gegensatz zu mir, die allein in der Wohnung gewohnt hat, 3 Personen. - Kann die Vermieterin trotzdem die Abrechnung auf die Quadratmeterzahl beziehen, wie sie es getan hat?? Oder müsste es nicht eher nach Personenanzahl gehen? In allen anderen Internettipps habe ich immer nur ein "entweder-oder" gefunden.
Vielen Dank im voraus für eine kurze Antwort!
MfG
Stichwörter: umlage + wasserkosten

1 Kommentar zu „Umlage von Wasserkosten”

Gast Experte!

Abrechnung nach QM ist zwar in einigen Fällen unfair; ABER NICHT UNZULÄSSIG.

Man sollte bei Abschluss des Mietvertrages auf die Verteilerschlüssel schauen. Man kann was anderes vereinbaren, aber wenn nichts vereinbart ist gilt die Grundfläche als Verteilerschlüssel.

Josh

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