Steffen 17.08.2008 11:54
Ah, hatte ich vergessen: Das Problem ist, sie will nicht mehr zurückkommen, auch nicht zum Unterschreiben, was sich total wiederspricht.
Rabe 17.08.2008 17:54
Hallo Steffen,
die Frage würde zwar schon des öfteren hier im Forum beantwortet, aber nochmal für dich:
-beide stehen im Mietvertrag, also können nur beide gemeinsam kündigen.
- deine Exfreundin kann nicht mal so einfach aus dem Mietvetrag aussteigen.
- wenn du dir die Whg nicht allein leisten kannst, solltest du dich schnellstmöglich nach einer ander Whg umsehen und mit deiner Ex zusammen den bisherigen Mietvertrag kündigen.
- jeder von euch steht als Gesamtschuldner gegenüber dem Vermieter ein, d.h. wenn deine Ex keinen Mietanteil zahlt, stehst du für die komplette Miete gerade und umgekehrt.
Die Frage ist nur, wer von euch beiden pfändbares Einkommen hat. An denjenigen von euch, der pfändbares Einkommen hat, wird sich der Vermieter zuerst halten.
Grüßle Rabe