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Alexduke hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe zwei Fragen die zusammenhängen.

Ich wohne seit fünf Jahren(01.06.2003) in einer Mietwohnung, in einer Kellerwohnung(Souterrain).
Ich bin gerade Arbeitslos geworden und muss eine (Vermieter)Bescheinigung beim Arbeitsamt vorlegen. In dieser steht jetzt, daß ich ab dem 01.02.2008 20€ mehr Miete und 20€ mehr Nebenkosten zahlen soll. Gesondert schriftliches habe ich bis jetzt noch nichts bekommen.
Als Begründung für die Erhöhung gibt mein Vermieter, erhöhte Heiz- und Wasserkosten an. So wie Erneuerung der Aussenanlage (seit Einzug?!?). Hier handelt es sich um die Mauer bzw. Wand gegenüber meines Wohnungsfensters, inkl. der Wand der Treppe, die zu meiner Wohnung runterführt.

Frage 1: Darf der Vermieter für Sanierung außerhalb der Wohnung die MIete erhöhen, wenn der Teil des Aussenbereichs nicht im Vertrag aufgeführt ist?

Die Wohnung habe ich als 36qm Wohnung gemietet, hat aber nur ca. 33qm.
In der Bescheinigung steht "Größe der Wohnung" -hier het der Vermieter 40qm geschrieben.

Jetzt wollte ich nochmal genau nachsehen ob wirklich 36qm im Vertrag stehen und die Wohnung dann nachmessen, da ich ggf. die Miete mindern wollte, klar, ich muss ja momentan sparen wo es nur geht.

ABER, als ich in den Vertrag geschaut habe, fiel mir auf daß überhaupt keine größe in qm festgehalten ist. Es steht lediglich 2 Zimmer+KÜche+Bad. Keine Angabe in qm!

Was nun? Ist der Vertrag überhaupt so gültig? Wonach wird die höhe der Miete nun festgemacht?

Der Makler sagte mir damals 36qm und aufgrund meiner damaligen Umstände, des relativ niedrgen Mietpreises und der Wohnungssituation in der Gegend, habe ich nicht nachgemessen und sofort den Vertrag unterschrieben. Scheinbar(offensichtlich) habe ich damals übersehen, dass im Vertrag nicht die größe der Wohnung festgehalten war/ist.

Gilt jetzt die Angabe auf der Bescheinigung, die ich vom Vermieter bekommen habe? (Auf deren Grundlage ich dann die Miete mindern kann.) Vielleicht im Sinne, als daß er diese größe nun geltend macht und sich damit quasi selbst darauf festlegt, auch wenn die größe vorher nicht im Vertrag festgelegt wurde?

Ich kann mir die Miete momentan nicht leisten, da ich ja wie gesagt gerade Arbeitslos geworden bin. Das Arbeitsamt zahlt auch nur max.355€ (Warm)

Die Miete wurde von 300€ + 60€ Nebenkosten auf 320€ + 80€ Nebenkosten erhöht.


Vielen Dank!


Viele Grüße

Alex

3 Kommentare zu „qm-Zahl steht nicht im Mietvertrag (und mieterhöhung)”

Susanne Experte!

Eine Mieterhöhung ist nicht einseitig, sie muss schriftlich mit Begründung erfolgen und bedarf der Zustimmung des Mieters. Die Nebenkostenvorauszahlungen können nur aufgrund der letzten Abrechnung erhöht werden, wenn der Mieter eine eklatante Nachzahlung hatte. Will der VM eine Pauschale erhöhen, so muss er das begründen und kostensteigerung nachweisen.
Da im Mietvertrag keine bestimmte Wohnungsgrösse festgelegt ist, kannst Du auch keinen Anspruch erheben. Die mündliche Aussage ist ja insofern nicht beweisbar. Es käme halt darauf an, welche Größe er in der Nebenkostenabrechnung angibt, bitte mal nachschauen.
Alles in Allem komme ich zu dem Schluß, dass Dein Vermieter ein Schlitzohr ist.

Alexduke

Danke für Deine Antwort.

Werde ihn darum bitten und prüfen.

P.s.: Mein Vermieter ist kein Schlitzohr. Er hat nur noch weniger Ahnung davon als ich.

Alexduke

upps, doppelpost.

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