Balkonexperte 14.08.2010 16:39
Wenn der Vermieter nein sagt, dann heißt das auch nein. Katzen zählen nicht zu den Kleintieren (die in Käfigen o.ä. gehalten werden), daher ist hier eine Erlaubnis (schriftlich!) des Vermieters nötig.
Bei Zuwiderhandlung droht die Kündigung.
bitteumrat 15.08.2010 08:20
Nunja.... Die Kündigung droht da erstmal nicht. Der Vermieter kann aber verlangen das das Tier abgeschafft wird.
Hält der Mieter ein Tier ohne die Erlaubnis des Vermieters eingeholt zu haben, kann der Vermieter vom Mieter die Entfernung des Tieres verlangen.
Sollte der Mieter dann aber kein Einsehen haben, muss der Vermieter auf Unterlassung klagen.
In eurem Fall würde ich mir erstmal keine Katze(n) holen, sonder das Gespräch mit dem Vermieter suchen. Ihr könntet eine schriftliche Vereinbarung treffen, die alle Sorgen oder "wahnwitzigen Begründungen" eures Vermieters enthält und ihr darin erklärt das dies nicht vorkommen wird.
Kündigen kann man euch zwar nicht, wenn ihr unerlaubt ein Tier haltet, aber eine Menge Ärger riskiert ihr auf jeden Fall!
Daher solltet ihr das nur mit der Zustimmung des Vermieters machen!
Ausführliche Informationen dazu hier:
http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/tierhaltung.html