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Rabea hat diese Frage gestellt
Im Sommer bin ich aus meiner Mietwohnung ausgezogen, jetzt zahlt mein Vermieter die Kaution nicht zurück. Ich habe den Vertrag am 05.01.16 unterschrieben und wollte zum 1.2.16 einziehen, Ende Januar, am Tag des Auszugs der Vormieter wurde festgestellt, dass ein riesiger Wasserschaden mit Schimmelbildung im Schlafzimmer war. Daraufhin wurde der Schaden behoben und ich konnte zum 15.03.16 einziehen. Jetzt verlangt mein Vermieter die Zahlung der Miete ab 01.02.2016. Was kann ich tun?

8 Kommentare zu „Kaution”

Rabea 20.09.2018 15:17

Es wäre schön wenn mir jemand weiterhelfen kann, da es hier um knapp 1000 Euro geht

forsetis Experte! 20.09.2018 16:51

Wann sind Sie ausgezogen, "Sommer" ist zu unbestimmt, Wann haben Sie die Wohnung zu welchem Termin gekündigt. Im Mietrecht geht es um fixe Daten und nicht um ungefähre Angaben.

Rabea 20.09.2018 17:11

Am 4.6.18 gekündigt, am 15.7 ausgezogen und bis 30.8 Miete gezahlt.

forsetis Experte! 20.09.2018 18:00

1. Wenn die Wohnung erst zum 15.03. bezugsfertig war, müssen Sie vorher auch keine Miete bezahlen.
2. Mit der Kaution ist es etwas komplizierter. Hier hat der Vermieter 3 bis 6 Monate Zeit mit der Rückzahlung/Abrechnung. Mehr dazu im folgenden Link: https://www.anwalt.de/rechtstipps/kautionsrueckzahlung-faellig-bei-mietende_021111.html

Tamer50 aktiver Benutzer 21.09.2018 16:31

Hallo,

sind sichtbare Schäden an der Wohnung vorhanden. Falls nein, kannst du klagen

LG Tamer50

forsetis Experte! 21.09.2018 18:42

Klagen, worauf, auf anderes Wetter, ein besseres Fernsehprogramm, oder worauf?

Rabea 21.09.2018 19:55

Das Problem ist, das der Mietvertrag ab dem 1.2 lief, am 5.1 unterschrieben wurde. Mein ehemaliger Vermieter meint nun, ich wäre zum 1.2 eingezogen, was definitiv nicht der Fall war, da der Schaden erst Ende Januar festgestellt wurde.

forsetis Experte! 22.09.2018 15:33

Es werden doch sicherlich Zeugen bestätigen können, wann der Einzug stattfand, z.B. die Handwerker.

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