Rabea 20.09.2018 15:17
Es wäre schön wenn mir jemand weiterhelfen kann, da es hier um knapp 1000 Euro geht
forsetis 20.09.2018 16:51
Wann sind Sie ausgezogen, "Sommer" ist zu unbestimmt, Wann haben Sie die Wohnung zu welchem Termin gekündigt. Im Mietrecht geht es um fixe Daten und nicht um ungefähre Angaben.
Rabea 20.09.2018 17:11
Am 4.6.18 gekündigt, am 15.7 ausgezogen und bis 30.8 Miete gezahlt.
forsetis 20.09.2018 18:00
1. Wenn die Wohnung erst zum 15.03. bezugsfertig war, müssen Sie vorher auch keine Miete bezahlen.
2. Mit der Kaution ist es etwas komplizierter. Hier hat der Vermieter 3 bis 6 Monate Zeit mit der Rückzahlung/Abrechnung. Mehr dazu im folgenden Link: https://www.anwalt.de/rechtstipps/kautionsrueckzahlung-faellig-bei-mietende_021111.html
Tamer50 21.09.2018 16:31
Hallo,
sind sichtbare Schäden an der Wohnung vorhanden. Falls nein, kannst du klagen
LG Tamer50
forsetis 21.09.2018 18:42
Klagen, worauf, auf anderes Wetter, ein besseres Fernsehprogramm, oder worauf?
Rabea 21.09.2018 19:55
Das Problem ist, das der Mietvertrag ab dem 1.2 lief, am 5.1 unterschrieben wurde. Mein ehemaliger Vermieter meint nun, ich wäre zum 1.2 eingezogen, was definitiv nicht der Fall war, da der Schaden erst Ende Januar festgestellt wurde.
forsetis 22.09.2018 15:33
Es werden doch sicherlich Zeugen bestätigen können, wann der Einzug stattfand, z.B. die Handwerker.