Susanne
Was nun genau mit der Küche ist, das eigentlich Wichtige, ist Deiner Aussage nicht genau zu entnehmen!!!
Wenn Du die Küche vom Vormieter "übernommen" hast, also gekauft, bist Du Eigentümer und hast die Sache Instand zu halten.
Hast Du die Küche vom Vermieter gemietet, ist er Eigentümer und muss die Sache instand halten.
David Hernandez 07.05.2008 13:34
Vielen Dank für die Antwort. Bezahlt habe ich für die Küche nichts, sie wird jeglich im Mietvertrag erwähnt. Also von einem Kauf ist nicht die Rede. Das lässt hoffen.
Danke
David Hernandez 07.05.2008 14:00
Im § 25 des Mietvertrages steht, dass die Küche im Besitz des Vermieters ist und bleibt. Und etwas darunter: Die Küche gilt "als vom Mieter eingebracht und ist so nicht mitvermietet. Der Vermieter ist insoweit nicht zur Instandhaltung und Instandsetzung verpflichtet".
Dann bin ich so gesehen wohl der "Eigentuemer", auf jeder Fall der Eigentuemer des Portemonnaies, dass die Klempnerrechnung bezahlt.
Susanne 08.05.2008 07:40
Das würde ich mal von einem Fachanwalt prüfen lassen, das ist so nicht richtig bzw. kann so nicht vereinbart werden. Ist die Küche nicht Eigentum des Mieters, so muss der VM die Sache instand halten. Du bist grundsätzlich Besitzer einer gemieteten Sache- der Eigentümer ist der Vermieter. (der ja offenbar lt. MV auch nicht zwischen Besitz und Eigentum unterscheiden kann)
Selbst, wenn die Küche nicht zur Mietsache gehört, ist sie eine Leihe und das ändert auch nichts daran, dass der Vermieter die Instandhaltung zu zahlen hat.
Wenn nun der Kühlschrank kaputt wäre und nicht mehr zu reparieren bist Du doch bestimmt nicht einverstanden, einenen neuen zu kaufen und den dann in der Küche zu belassen bei Auszug, oder?