forsetis 25.03.2012 19:27
Eine Kündigung kann nicht zurück genommen werden. Sie haben sie akzeptiert, auch wenn die Gründe garantiert nicht dafür ausreichen, aber das ist dann eine andere Baustelle.
Verwahren Sie nur die Kündigung sehr gut, denn die ist im Falle einer Klage der Vermieterin wegen der fehlenden Miete, Geld wert.
NJ010590 25.03.2012 19:48
Aber sie kann mich jetzt nicht irgendwie dazu zwingen drin zu bleiben ??
Am Telefon meinte sie ich müsse drin wohnen bleiben trotz das ich gegen die Kündigung keinen Widerspruch machte *also die Kündigung hinnahm*.
Und meine neue Wohnung seie somit nicht rechtens etc
Berthelstal 25.03.2012 20:14
Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung.
Man kann das lediglich akzeptieren oder nicht.
Eine einmal ausgesprochene Kündigung ist und bleibt gültig.
Nur mit Ihrem Einvernehmen könnte diese gegenstandslos gemacht werden.