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Emsman hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe das Problem, dass ich mein Mietverhältnis schriftlich gekündigt habe, allerdings einen Monat vor Ablauf der Kündigungsfrist "Hals über Kopf" das WG-Zimmer verlassen habe.
Hintergrund: Ich habe psychische Erkrankungen und auch eine Suchtproblematik, die ich in der Vergangenheit erfolgreich therapiert habe.
Nun stellte sich nach dem Einzug allerdings schnell heraus, dass dieses Wohnhaus, welches als WG für 10 Leute genutzt wurde - von dem ich 8qm für mich hatte - überwiegend von Drogen- und Alkoholkonsumenten bewohnt wurde, welche erst zur "Schlafenszeit" richtig aufdrehten. Kontraproduktiv also für meine Problematiken. Mein Zustand verschlechterte sich schnell massiv, so dass ich das Zimmer fluchtartig verlassen habe und dadurch den Vermieter nicht schriftlich durch Fristsetzungen aufgefordert habe, diese Mängel abzustellen. Ich habe lediglich telefonisch mit ihm mein Vorhaben vom Auszug besprochen. In diesem Telefonat hat er mir auch seine Kulanz zugesagt. Shiete Piepen!
Nun behält der Vermieter die 400€ Kaution ein und vertröstet mich seit 6 Monaten mit irgendwelchen Ausflüchten. Mir ist bewusst, dass ich (gesetzes-) regelwidrig gehandelt habe und der Vermieter zumindest einen Teil der Kaution einbehalten darf.
Meine Frage:

-Gibt es für mich die Möglichkeit, zumindest einen Teil der Kaution zurück zu bekommen, indem ich diese Wohnzustände als (verdeckte??) Mängel geltend mache oder ich diesen verfrühten Auszug mit meiner bestehenden Problematik begründe?

-kann der Vermieter (abgesehen vom Einbehalten der Kaution) Schadenersatzansprüche an mich geltend machen? Z.B., weil das WG-Zimmer jetzt immer noch leer steht?

Für Antworten wäre ich dankbar!

Gruß

2 Kommentare zu „Kaution - Kündigungsfrist”

forsetis Experte! 12.04.2012 17:24

Wenn Sie einen unbefristeten Mietvertrag abgeschlossen haben, dann beträgt die Kündigungsfrist für ein leeres Zimmer 3 Monate. War das Zimmer möbliert können Sie bis zum 15. d.Monats zum Monatsende kündigen.

Ihre Pflicht zur Mietzahlung endet mit dem Ende des Mietvertrages. Sind Sie vorzeitig ausgezogen, kann Ihr Exvermieter dafür die Kaution benutzen.

Emsman 15.04.2012 22:43

Danke für die Antwort! Also - Kaution vermutlich weg aber keine zusätzlichen kosten für mich!?

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