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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Guten Tag,

ich stehe vor fogendem Problem:

Vor einigen Tagen wurde mir von meinem Vermieter mitgeteilt ich hätte die Mülltonnen in den Keller zu stellen. Bio und Restmülltonne. die anderen Parteien in umnserem Haus (6 an der Zahl) wurde ebenfalls mitgeteilt dies zu machen.

Zwei Probleme an der Sache:
a) Die Kellertüren sind nicht im geringsten isoliert / abgedichtet. Einfache Holzverschlagstüren sind das. Wir hatten die Mülltonnen bereits im Keller stehen, allerdings wurde der Gestank (gerade im Sommer) doch sehr übel.

b) Wir haben daraufhin zwischen unserem Haus und dem gegenüberliegenden hinter einigen Garagen einen "Abstellplatz" geschaffen. Mit hohen Büschen eingerahmt, mit Gehwegplatten gesäumt, extra eingezäunt das es keine Übermass annimmt,... Der Platz ist nur von unserem Haus oder aus dem 3. Stockwerk der gegenüberliegenden Hauses einzusehen (man stelle sich das Ganze wie ein Großes "U" vor Die Garagen bilden den Bogen, die Innensteite des U den begrünten Innenhof mit der Rückseite der Garagen).

Nun hat sich also ein neuer Eigentümer in genau jenem 3. Stockwerk im gegenüberliegenden Haus beschwert - seines Erachtens nach gehören Mülltonnen IMMER in den Keller. Da die anderen Häuser Ihre Tonnen auch im Keller stehen haben (und diese Baugleich zu unserem sind)
Dem würde ich ja zustimmen - wen der Keller abgedichtet wäre. Aber bei einem Neugeborenen, 2 Katzen, 1 Hund, insgasmt 6 Parteien und 5 Biotonnen stimme ich dem ganzen nicht zu. Ich sehe nicht ein diesem Gestank ausgesetzt zu werden wenn ich es irgendwie vermeiden kann.

Frage: Was kann man also machen? Die Beschwerdepartei lehnt eine gütliche Einigiung ab (wir schlugen vor eine abgeschrägte Holzdecke über die Abstellfläche zu ziehen, eine Art Carport also und mehr Büsche zu pflanzen) und verlangt das die Mülltonnen hinter den Garagen versschwinden.

Ich möchte einfach nur wissen ob es einen verpflichtenden Paragraphen gibt, der festschreibt das die Tonnen im Keller zu stehen haben (Hausordnung sagt darüber nichts aus - und alle im Haus haben halt zusammen die Abstellfläche eingerichtet)

Mit freundlichen Grüßen und vielem Dank im voraus ...

Benjamin
Stichwörter: mülltonne + bezüglich + frage + keller

1 Kommentar zu „Frage bezüglich Mülltonne im Keller”

Susanne Experte!

Wenn die Tonnen bereits bei Vertragsbeginn im Keller gestanden haben, ist diese Lösung als vertragsgemäss anzusehen. Damit hast Du dem mit Vertragsunterzeichnung bereits zugestimmt.
Wo die Tonnen stehen, bestimmt i,d,R. der Vermieter, das ist nicht im BGB festgelegt und damit gibt es auch keinen § dazu.

Vielleicht findest Du ja einen ähnlichen Fall hier in der Urteilssammlung....

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