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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Die Situation:

Das Haus wird verkauft und der neue Eigentümer tritt ein als der neue Vermieter. Ich frage wie es mit der Kaution wird und er sagt dass der alte Vermieter dafür verantwortlich ist, weil er beim Hauskauf nicht die Kautionen erhalten hat und das es so im Vertrag geregelt wurde.

Nach dem neuen Mietrecht ab 01.09.01 ist aber der neue Vermieter immer für die Auszahlung der Kaution verantwortlich abhängig davon ob er die bekommen hat oder nicht. Also, alles klar, oder? Leider nein glaube ich.

...und jetzt dass interessante. Der ehemalige Vermieter war nicht der Eigentümer. Er war ein sog. Generalvermieter und hat das Haus von dem damaligen Eigentümer gemietet. Die Kaution wurde an dieser Generalvermieter ausgezahlt. Leider, hat er die Kaution nicht auf einem Sonderkonto getrennt von seinem Vermögen angelegt und ist vor kurzem von was ich gehört habe pleite gegangen. Zahlen will er nicht. Er hatte aber sicher viel Spass mit dem Geld!

Fragen:

Erste Frage: Geht die Verantwortung für die Kautionsauszahlung über von Verkäufer an Käufer oder vom alten Vermiter an neuen Vermieter, der den alten Mietvertrag übernommen hat?

Zweite Frage: Es könnte sein dass der Generalmietvertrag ein paar Monate vor dem Hausverkauf unwirksam wurde. Die Mieter wussten davon aber nichts und es wurde uns keine Gerichtliche Entscheidung darüber nachgewiesen. Was würde das für die Kautionsverantwortung bedeuten?

Ich freue mich auf jedem Antwort.

Gruss
Leo
Stichwörter: bgb + vermieter + fassung + zahlt + kaution

0 Kommentare zu „KAUTION! NEUER VERMIETER - WER ZAHLT? NEU FASSUNG BGB?”

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