Anna_N hat diese Frage gestellt
Liebe Wohnung.net Community,
Ich miete eine kleine möblierte Wohnung. Vom Vermieter weiß ich, dass der vorherige Mieter viele Möbelstücke gebrochen hat, die der Vermieter durch einen Schreiner reparieren lassen hat. An einigen Möbelstücken gibt es auch noch einige Kratzer, die ich beim der Wohnungsübergabe fotografiert hatte. Damit habe ich ein Fotoprotokoll von den optischen Schäden am Möbel.
Nun ist der Lattenrostrahmen von dem Bett durchgebrochen. Natürlich gab es bei der Wohnungsübergabe von 8 Monaten keine optischen Anzeigen davon, dass das Bett zusammenbrechen wird. Dennoch mit dem Wissen, dass der frühere Mieter mehrere Möbelstücke gebrochen hat, kann ich durchaus behaupten, dass der Lattenrostrahmen von ihm angebrochen war und erst zu meinen Mietzeiten komplett zerfallen ist.
Der Vermieter hat einen Schreiner geschickt, der einen neuen Lattenrosten mit dem Rahmen eingebaut hat. Die Kosten dafür will er über meine Kaution abrechnen.
Ich behaupte, dass ich die Wohnung mit Möbel miete/bezahle und der Lattenrostrahmen einen Schaden hat, der auf den Vormieter zurückzuführen ist. Damit sollen keine Kosten auf mich weiterberechnet werden.
Wer eurer Meinung nach trägt in diesem Fall die Kosten?
Wie argumentiere ich meine Position dem Vermieter gegenüber fundiert (vlt. paar Paragraphe)?
Ich freue mich sehr über Eure Rückmeldungen! Vielen Dank!