Balkonexperte 03.08.2010 17:28
Ich denke, dass dies einzig Ihre Entscheidung ist.
Berthelstal 03.08.2010 17:38
Ihr Lebensgefährte hat die Wohnung angemietet. Er fand den Preis zur Größe der Wohnung angemessen. Eine m²-Größe war im Vertrag nicht angegeben. Somit liegt auch keine Täuschung hinsichtlich der Größe vor. Eine Möglichkeit zu Rückforderungen ergäbe sich aus einer fehlerhaften Betriebskostenabrechnung, wenn dort Positionen nach Wohnfläche abgerechnet worden sind.
Für die Kaltmiete können Sie keine Regressanforderungen geltend machen.