Berthelstal 24.09.2009 11:14
Wenn Sie Nebenkosten laut Betriebskosten-Verordnung zahlen sollen, genügt das. Diese sind in der Verordnung detailliert aufgeführt und müssen nicht nochmal im einzelnen genannt werden.
Lediglich dann wenn "Sonstige Kosten" vereinbart wurden. Diese müssen aber explizit aufgeführt werden.
Berthelstal 24.09.2009 11:17
Zusatz: Für mich etwas unklar " Nebenkosten i.H.v. xy ?? Bitte ausführlich !