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skaempny hat diese Frage gestellt
In meinem Mietvertrag steht die Kaltmiete, und dass ich Nebenkosten i. H. v. xy zahlen soll. Allerdings fehlt der Hinweis auf die Kostenarten laut Betriebskostenverordnung... Kann ich die Nebenkosten nun als Pauschale verstehen oder kann mein Vermieter eine Nebenbkostenabrechnung erstellen?
LG
skaempny

2 Kommentare zu „kein Hinweis auf Betriebskostenverordnung in Mietvertrag”

Berthelstal Experte! 24.09.2009 11:14

Wenn Sie Nebenkosten laut Betriebskosten-Verordnung zahlen sollen, genügt das. Diese sind in der Verordnung detailliert aufgeführt und müssen nicht nochmal im einzelnen genannt werden.
Lediglich dann wenn "Sonstige Kosten" vereinbart wurden. Diese müssen aber explizit aufgeführt werden.

Berthelstal Experte! 24.09.2009 11:17

Zusatz: Für mich etwas unklar " Nebenkosten i.H.v. xy ?? Bitte ausführlich !

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